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Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Dr Pierre Ricaud ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ricaud.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem WZG

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • C.9.1.2.3 - Für einige voraufgezeichnete Multimedia-Inhalte ist keine alternative oder akustische Beschreibung vorgesehen;
  • C.9.1.2.5 - Für einige voraufgezeichnete Videoinhalte ist keine Audiobeschreibung vorhanden;
  • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
  • C.9.1.3.5 - Der Zweck bestimmter Eingabefelder, die bestimmte Daten akzeptieren, wird dem Benutzer nicht korrekt mitgeteilt oder ist nicht korrekt implementiert worden;
  • C.9.1.4.1 - In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
  • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • C.9.1.4.4 - Einige Texte, mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern, die Text enthalten, können nicht auf bis zu 200 Prozent skaliert werden, ohne dass unterstützende Technologien eingesetzt werden müssen und ohne dass Inhalt und Funktionalität verloren gehen;
  • C.9.1.4.5 - In einigen Fällen wurden anstelle von Text nur Bilder verwendet, die weder anpassbar noch für die Art der übermittelten Informationen wesentlich sind;
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • C.9.1.4.11 - Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1;
  • C.9.1.4.12 - Durch die Änderung der Abstände von Texten in Bezug auf Zeilenhöhe, Abstände zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern kommt es zu einem Verlust von Informationen oder Inhalten;
  • C.9.1.4.13 - In einigen Fällen, in denen der Mauszeiger (Hover) oder der Tastaturfokus einen Inhalt sichtbar macht und verbirgt, gibt es keinen Mechanismus, um den zusätzlichen Inhalt zu entfernen, ohne den Mauszeiger oder den Tastaturfokus zu bewegen, der Mauszeiger kann nicht auf den zusätzlichen Inhalt bewegt werden, ohne dass er verschwindet, oder der zusätzliche Inhalt bleibt sichtbar, bis das Hover- oder Fokusereignis entfernt wird, der Benutzer ihn löscht oder seine Informationen nicht mehr gültig sind, außer in bestimmten Ausnahmefällen;
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
  • C.9.2.4.1 - Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
  • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
  • C.9.2.4.4 - Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln;
  • C.9.2.5.3 - Bei einigen Komponenten der Benutzeroberfläche mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der von Hilsmitteln vorgelesene Name nicht den Text, der visuell dargestellt wird;
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
  • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16/09/2025 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im 09 2025.
Diese E
rklärung wurde am 16/09/2025 aktualisiert.

Barrierefreiheit verbessern mit AccessWidget

AccessWidget zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Websites für Benutzer mit verschiedenen Arten von Behinderungen zu verbessern: visuell, motorisch und/oder kognitiv. Basierend auf den WCAG-Richtlinien bietet das Widget 6 angepasste Profile für Benutzer:

  • Menschen mit Epilepsie
  • Menschen mit Sehbehinderungen
  • Menschen mit Hyperaktivität (ADHS)
  • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Menschen mit Blindheit

Darüber hinaus bietet es mehr als 50 Funktionen zur Anpassung der Website-Darstellung an die Bedürfnisse der Benutzer und ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie auf der AccessWidget.
Die Lösung besteht aus zwei Komponenten, die gleichzeitig und ergänzend zueinander arbeiten: einer Barrierefreiheits-Oberfläche und einer künstlichen Intelligenz. Dank ihrer umfangreichen Funktionen unterstützt AccessWidget den Prozess der Barrierefreiheits-Optimierung sowie die Anpassung der Benutzererfahrung von Websites.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an email. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Sie können den Kundenservice kontaktieren, indem Sie sich an die Barrierefreiheitsbeauftragte von Dr. Pierre Ricaud, Laure Avril, wenden, um auf eine barrierefreie Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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